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Ihr Beitrag im Stadtmagazin Preetz

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Schreiben Sie regelmäßig monatlich kleine redaktionelle Artikel (bis zu 500 Wörter) und garnieren Sie diese mit einem oder zwei Fotos zum Thema.

Denken Sie auch daran, Ihre Veranstaltungen im Kalender der Stadt Preetz einzutragen (erscheint im Heft und online auf preetz.de).

Hinweise zu redaktionellen Veröffentlichungen in der Printausgabe

Kostenlose redaktionelle Beiträge werden ausschließlich für Vereine und Institutionen im Stadtgebiet veröffentlicht. Der Umfang soll jeweils eine Seite (DIN A5) nicht überschreiten. Dargestellt werden die Inhalte grundsätzlich 4-farbig als regulärer, redaktioneller Text, auf Wunsch mit einem oder zwei Fotos.

Darüber hinausgehende Wünsche zu Umfang und Gestaltung müssen als kostenpflichtige Anzeige berechnet werden. Vereine erhalten grundsätzlich 25 % Rabatt auf alle Anzeigen. Dazu gehören u.a Traueranzeigen und selbstgestaltete Einladungen/ Veranstaltungshinweise (Plakate) sowie Grafiken und Logos mit werblichem Charakter.

Lt. Vorgaben der Stadtverwaltung Preetz als Herausgeberin müssen wir darauf hinweisen, dass eine Veröffentlichung grundsätzlich ohne Gewähr erfolgt. Die Stadtverwaltung behält sich vor, Berichte (inkl. etwaiger Fotos/Grafiken) aus Platzgründen zu kürzen bzw. Fotos/Grafiken von einer Veröffentlichung auszuschließen. Ihre Texte und Fotos werden als Print- und Onlinemedium veröffentlicht und dauerhaft archiviert.

Sollte Ihr Text erst nach Redaktionsschluss (IMMER am 8. eines Monats) bei uns eingehen, ist eine Veröffentlichung im Folgemonat grundsätzlich leider nicht mehr möglich. Wenn wir Ihren Text im übernächsten Heft veröffentlichen sollen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis per E-Mail.

Falls Sie uns Fotos oder Grafiken senden, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass Sie uneingeschränkte/r Rechteinhaber/in sind. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass Ihre übersandten Fotos keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzen und Ihnen – falls erforderlich – die Genehmigung der Eltern vorliegt, wenn deren minderjährige/s Kind/er abgebildet sind. Sie als Autor/in sind hierfür verantwortlich. Die Herausgeberin und der Verlag übernehmen kein Haftung für etwaige Verletzungen dieser Rechte.

Sie gestatten uns ausdrücklich, dass wir Ihre Texte und Fotos zusätzlich auf preetz.de sowie auf der Facebook-Seite der Stadt Preetz und/oder auf der Twitter-Seite der Stadt Preetz veröffentlichen können.

Ergänzende Hinweise zu redaktionellen Veröffentlichungen auf den Social Media Profilen des Stadtmagazins

Wenn Sie einer Veröffentlichung auf den Social Media Profilen des Stadtmagazins zustimmen erklären Sie ausdrücklich, dass Sie im Besitz aller erforderlichen Rechte an Bildern und Texten sind und durch eine Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Etwaige Einwilligungen zur Verwendung der Bilder durch die gezeigten Personen liegen Ihnen vor und Sie sind berechtigt, uns diese Materialien zur zeitlich und örtlich unbeschränkten Platzierung auf den Online Plattformen Facebook und Instagram zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass wir zurzeit keine politischen Inhalte auf Social Media veröffentlichen und die gesendeten Texte grundsätzlich redaktionell bearbeiten und anpassen dürfen, sodass diese besser den Anforderungen der Plattformen entsprechen.

Ein generelles Recht zur Veröffentlichung oder zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Es ist der Redaktion vorbehalten Bilder nach redaktioneller Abwägung auszuwählen und auszusortieren sowie die den Zeitpunkt und den Umfang der Veröffentlichung festzulegen.

Für eine kostenlose Veröffentlichung auf Social Media kommen lediglich Fotos infrage, keine werblichen Grafiken. Vereine erhalten grundsätzlich 25 % Rabatt auf alle Anzeigen. Dazu gehören u.a Traueranzeigen und selbstgestaltete Einladungen/ Veranstaltungshinweise (Plakate) sowie sämtliche Grafiken und auch Logos mit werblichem Charakter.